Bestätigungsvermerk
Der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüferin bzw. des Wirtschaftsprüfers enthält neben dem Gegenstand der Abschlussprüfung und den angewandten Prüfungsgrundsätzen das Prüfungsurteil. Das Prüfungsurteil kann lauten:
- a) Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, d.h. keine Einwände,
- b) Eingeschränkter Bestätigungsvermerk, d.h. es existieren Einwände,
c) Versagung, d.h. aufgrund der Einwände kann kein positives Prüfungsurteil abgegeben werden oder der Prüfer war nicht in der Lage, ein Prüfungsurteil abzugeben.