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Betriebsrat

Ein Betriebsrat ist eine Betriebsorganisation, die Arbeitnehmer vertritt, die als Ergänzung zu den Gewerkschaften auf lokaler/Unternehmensebene fungiert, aber zumindest in einigen Ländern von diesen unabhängig ist.

Die Betriebsratsmitglieder werden von der Belegschaft des Unternehmens für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Sie müssen keine Gewerkschaftsmitglieder sein; Betriebsräte können auch in Betrieben gebildet werden, in denen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer organisiert sind.

In den Vorstand können auch Betriebsratsvertreter berufen werden.

Wie bei der Mitbestimmung gibt es drei Hauptauffassungen darüber, warum Betriebsräte in erster Linie existieren: Konflikte am Arbeitsplatz durch Verbesserung und Systematisierung von Kommunikationskanälen zu reduzieren; die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer auf Kosten der Eigentümer durch Gesetze zu erhöhen; und Marktversagen durch öffentliche Ordnung zu korrigieren.

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