Betriebsübergang
Geht ein Betrieb oder ein Teil eines Betriebs durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen ein, die zum Zeitpunkt des Übergangs bestanden. Ein Arbeitsverhältnis kann also weder durch den bisherigen noch durch den neuen Betriebsinhaber nur aufgrund des Betriebsübergangs gekündigt werden