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Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Daher gibt es keine Betriebsvereinbarungen ohne Betriebsrat. Die Aushandlung von Betriebsvereinbarungen ist eine der Hauptaufgaben eines Betriebsrats.

Betriebsvereinbarungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend und gelten wie Gesetze oder Tarifverträge. Eine Betriebsvereinbarung darf jedoch keine höherrangigen Rechte verletzen. Diese Rechte umfassen Tarifverträge, Gesetze, Verordnungen oder EU-Recht.

Mit Betriebsvereinbarungen können viele Angelegenheiten im Unternehmen geregelt werden. Dies gilt insbesondere für Angelegenheiten, in denen der Betriebsrat mitbestimmen kann. Eine Betriebsvereinbarung kann beispielsweise Arbeitszeitmodelle, Arbeitsschutz oder die Nutzung von Internet, E-Mail und Social Media im Unternehmen regeln.

Im öffentlichen Dienst werden die Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Personalrat „Dienstverträge“ genannt.

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