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Einigungsstelle

Die Einigungsstelle dient der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bei mitbestimmten Entscheidungen und weiteren im Betriebsverfassungsgesetz genannten Mitwirkungstatbeständen. 

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