Einigungsstelle
Die Einigungsstelle dient der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bei mitbestimmten Entscheidungen und weiteren im Betriebsverfassungsgesetz genannten Mitwirkungstatbeständen.