Erstbewertung
Erstbewertung ist die Bewertung eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld bei Aktivierung bzw. Passivierung, d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermögensgegenstand oder die Schuld in die Bilanz aufgenommen wird.
Erstbewertung ist die Bewertung eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld bei Aktivierung bzw. Passivierung, d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermögensgegenstand oder die Schuld in die Bilanz aufgenommen wird.