Folgebewertung
Die Folgebewertung ist die Bewertung eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld nach Aktivierung, d.h. zu jedem Zeitpunkt, nachdem der Vermögensgegenstand oder die Schuld in die Bilanz aufgenommen wurde.
Die Folgebewertung ist die Bewertung eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld nach Aktivierung, d.h. zu jedem Zeitpunkt, nachdem der Vermögensgegenstand oder die Schuld in die Bilanz aufgenommen wurde.