Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
GWGs sind Güter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 800 € (netto, d.h. ohne USt – seit 1.1.2020) nicht überschreiten.
GWGs sind Güter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 800 € (netto, d.h. ohne USt – seit 1.1.2020) nicht überschreiten.