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Kostenträgerrechnung

Unter einem Kostenträger versteht man, abhängig vom Auswertungszweck, ein einzelnes Stück, einen Auftrag (Kunden- oder Fertigungsauftrag), eine Charge, ein Produkt oder eine Produktgruppe. In Dienstleistungsunternehmen sind Kostenträger z.B. ein Projekt, ein Kredit, ein Versicherungszweig (bis zum Einzelvertrag), eine Theateraufführung, eine Operation im Krankenhaus, ein bearbeiteter Bauantrag in der Stadtverwaltung. Mit der Kostenträgerrechnung soll gezeigt werden, wofür – für welche Produkte und Leistungen – die Kosten entstehen. Man will erkennen können, wie hoch die Kosten sind, die ein Produkt als Produktkosten verursacht bzw. als zugeschlüsselte Strukturkosten zu tragen hat.

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