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Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein staatliches Arbeitslosenversicherungssystem, bei dem Arbeitnehmer der Privatwirtschaft einer Arbeitszeit- und Entgeltkürzung zustimmen oder diese hinnehmen müssen, wobei der Staat den Lohnausfall ganz oder teilweise ausgleicht.

Mehrere europäische Länder bieten Kurzarbeitsprogramme an, um die Auswirkungen von Rezessionen auf die Wirtschaft und die Arbeitnehmer zu begrenzen. Sie sollen es Unternehmen ermöglichen, während einer Rezession aufgrund staatlicher Lohnsubventionen Entlassungen oder Insolvenzen zu vermeiden. Kurzarbeitsprogramme wurden insbesondere als Instrument gegen die COVID-19-Rezession im Jahr 2020 eingesetzt.

In Österreich erfordert die Einführung der Kurzarbeit eine Sonderregelung zwischen den sogenannten „Sozialpartnern“ der österreichischen Tarifverträge (also der Wirtschaftskammer und den Gewerkschaften), die im Auftrag des Arbeitgebers und der Betroffenen verhandeln den Umfang der Kurzarbeitsregelung in Bezug auf das versicherte Personal, die maximale Geltungsdauer, die Bedingungen für etwaige Entlassungen während der Regelung und den Umfang einer etwaigen Berufsausbildung oder Umschulung.

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