NaDiVeG
Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) wurde im Zuge der Umsetzung der EU Richtlinie 2014/95 implementiert und stellt eine seit 2017 EU-weite nicht finanzielle Berichterstattungspflicht für kapitalmarktorientierte Unternehmen und öffentliche Institute, soweit diese mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen.