Personalaufwand
Zum Personalaufwand zählen Löhne, Gehälter, Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen (Auszahlungen sowie Bildung von Rückstellungen!), Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben und sonstige Sozialaufwendungen.
Zum Personalaufwand zählen Löhne, Gehälter, Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen (Auszahlungen sowie Bildung von Rückstellungen!), Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben und sonstige Sozialaufwendungen.