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Anerkennungen für Ihr MBA  Fernstudium

Akademische Vorleistungen anerkennen lassen und Lehrgangszeit verkürzen

Es ist möglich, bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen auf Ihr MBA Fernstudium anerkennen zu lassen. Durch die Anerkennung von Vorleistungen verkürzen Sie Ihre Lehrgangsdauer, indem angerechnete Module oder Lehrveranstaltungen übersprungen werden.

Sie können Ihren Antrag auf Anerkennung kostenfrei und unverbindlich an uns übermitteln.

Anerkennbare Leistungen umfassen:

Grundsätzlich positiv absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Masterstudium an einer anerkannten Hochschule, wenn Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltungen/Modulen besteht.

Es können nur Leistungen anerkannt werden, die Sie mit einem positiven Leistungsnachweis (Transcript of Records) belegen. Lebensläufe genügen nicht als Leistungsnachweis. Abschlussarbeiten aus anderen Studien werden nicht anerkannt, da die Abschlussarbeit einen elementaren Teil des Studiums darstellt.

Grundsätzlich gibt es keine zeitliche Einschränkung. Wir behalten uns jedoch vor Nachweise, die älter als fünf Jahre sind, aufgrund mangelnder Aktualität im Einzelfall nicht anzuerkennen.

Um einen Antrag auf Anerkennungsprüfung zu stellen, benötigen wir von Ihnen Folgendes:

  • Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen (hier befindet sich der Antrag zum Download)
  • Nachweise der anzuerkennenden Vorleistungen

Nachweise hochschulischer Vorleistungen sind wie folgt zu erbringen:

  • Transcript of Records (Leistungsnachweis der erzielten Studienleistungen und ECTS-Punkte)
  • und  Modulhandbücher bzw. detaillierte Studieninhalte der anzuerkennenden Lehrveranstaltungen
  • Bei Vorleistungen an Hochschulen außerhalb Österreichs: Übersicht über das zugrundeliegende Bewertungssystem

Im Rahmen eines 90 ECTS umfassenden Masterprogramms können maximal 45 ECTS-Punkte anerkannt werden. Im Rahmen eines 120 ECTS umfassenden Masterprogramms können maximal 60 ECTS-Punkte anerkannt werden.

Erfahrungsgemäß werden bei bereits vorliegenden Studienabschlüssen zwei bis vier Lehrveranstaltungen angerechnet.

Abschlussarbeiten aus anderen Studien werden nicht anerkannt, da die Abschlussarbeit einen elementaren Teil des Studiums darstellt. Eine Anerkennung ist daher ausgeschlossen.

Nein, Anerkennungen von Studien- oder Prüfungsleistungen aus Zertifikatsprogrammen oder Diplomlehrgängen der E-Learning Group sind aktuell nicht möglich.

Ein Antrag auf Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse ist idealerweise bei Studienbeginn jedoch spätestens mindestens zwei Wochen vor Start des betreffenden Moduls zu stellen.

So funktioniert der Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen für Online-Hochschullehrgänge in Kooperation mit der Fachhochschule des BFI Wien

Sie haben sich die Fragen und Antworten durchgelesen und wissen nun, welche Ihrer Vorleistungen für eine Anerkennung infrage kommen? Wunderbar. Dann sehen Ihre nächsten Schritte wie folgt aus:

1. Vergleichen Sie Ihre bereits erbrachten Leistungen bitte jedenfalls mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltungen oder den zu erlassenden Modulen Ihres MBA Fernstudiums. Das Modulhandbuch finden Sie hier:
Download-Portal MBA 

2. Im Falle von Überschneidungen beschaffen Sie sich bitte relevante Nachweise der anzurechnenden Vorleistungen (Transcript of Records).

3. Senden Sie uns Ihren vollständig ausgefüllten Antrag über das unten angeführte Formular zu. Download Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen

Wir prüfen Ihren Antrag auf Anerkennung unverbindlich und kostenlos innerhalb von 14 Werktagen, sofern alle erforderlichen Informationen vorhanden sind.

 

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen
    (hier befindet sich der Antrag zum Download)
  • Nachweise der anzuerkennenden Vorleistungen

Nachweise hochschulischer Vorleistungen sind wie folgt zu erbringen:

  • Transcript of Records (Leistungsnachweis der erzielten Studienleistungen und ECTS-Punkte)
  • und Modulhandbücher bzw. detaillierte Studieninhalte der anzurechnenden Lehrveranstaltungen/Module
  • Bei Vorleistungen an Hochschulen außerhalb von Europa: Übersicht über das zugrundeliegende Bewertungssystem

Ihr Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Leistungen

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