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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die AGB für unsere Weiterbildungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ELC E-Learning-Consulting GmbH

 

1 Allgemeiner Hinweis

Soweit im folgenden Text personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

 

2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Weiterbildungs- bzw. Dienstleistungsverträge, die Studierende bzw. Teilnehmer mit der ELC E-Learning-Consulting GmbH (in Folge ELC genannt) abgeschlossen haben. Darunter fallen auch jene Weiterbildungsprogramme, welche die ELC in Kooperation mit Dritten (bspw. Universitäten oder Fachhochschulen) durchführt.

Mit einer Anmeldung erklärt sich der Verbraucher (im Sinne § 1 KSchG; in der Folge Studierender genannt) mit diesen AGBs einverstanden und ist an sie gebunden. Für die Weiterbildungslehrgänge sind die jeweilige Studien- bzw. Prüfungsordnungen sowie das österreichische Fachhochschulstudiengesetz in der gültigen Fassung maßgeblich.

Diesen AGB werden nachfolgende Begriffsdefinition zugrunde gelegt:

Unter dem Begriff „blended-learning Lehrgänge“ werden Lehrgänge mit Präsenz- und e-learning-Einheiten verstanden. Unter dem Begriff „e-learning“ werden jene Weiterbildungsangebote verstanden, welche keine Präsenzeinheiten aufweisen.

 

3 Leistungsumfang

Inhalt des Weiterbildungsvertrags ist gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (Downloads, Zugang zur Lernplattform) sowie die Bereitstellung von einschlägigen Lehrunterlagen, die Entgegennahme und Korrektur von Prüfungen, die Betreuung von Leistungsnachweisen und ggf. Abschlussarbeiten, die Beratung und Unterstützung der Studierenden während des Weiterbildungsprogrammes. Zusätzliche Dienste können von der ELC zur Verfügung gestellt und von den Studierenden gemäß den Bestimmungen ihres bestehenden Weiterbildungsvertrages in Anspruch genommen werden. Die ELC behält sich aber vor, die Inanspruchnahme von neuen Diensten von Zusatzvereinbarungen bzw. Entgelten abhängig zu machen.

 

4 Anmeldung

Die Anmeldung zu einem Weiterbildungsprogramm muss schriftlich erfolgen. Zur Anmeldung ist das vorgefertigte Formular, welches online zur Verfügung gestellt wird, zu verwenden.

Die Aufnahme in einen Weiterbildungsprogramm kann erst nach entsprechender Prüfung der eingereichten Unterlagen bezüglich des Vorliegens der Zugangsvoraussetzungen erfolgen. Die Anmeldung zu einem Weiterbildungsprogramm ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet im Fall der Aufnahme zur Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr.

Der Weiterbildungsvertrag zwischen den Studierenden und ELC kommt unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zugang des Anmeldeformulars bei ELC zustande. ELC stellt den Studierenden innerhalb angemessener Frist nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Leistungserbringung, eine Bestätigung des geschlossenen Weiterbildungsvertrages inklusive Rücktrittsbelehrung und weiteren Informationen (§ 4 Abs 1 FAGG) auf einem dauerhaften Datenträger (d.h. auf Papier oder per E-Mail) zur Verfügung.

 

5 Lehrgangsgebühr

Die gesamte Lehrgangsgebühr unterliegt der jeweils angebotenen Zahlungsbedingung. Der jeweilige Betrag ist binnen vierzehn Tagen ab Fälligkeitsdatum zu zahlen (netto Kassa ohne Abzug). Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrmodule oder Lehrveranstaltungen berechtigt nicht zur Ermäßigung der Lehrgangsgebühr. Alle auf der Homepage und dem Anmeldeformular angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Die Weiterbildungsprogramme sind steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG. Die Freischaltung des Learning Management Systems bzw. der Online Lernplattform und der Zugang zu den Lernunterlagen für die Studierenden erfolgen nach Überweisung der Lehrgangsgebühr.

ELC behält sich vor, den Studierenden gesonderte Finanzierungsmöglichkeiten anzubieten.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und des Zahlungstermins bzw. der Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Teilnahme und ggf. die Graduierung. ELC behält sich vor, Studierenden, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nachkommen, von der weiteren Teilnahme am jeweilig gebuchten Weiterbildungsprogramm auszuschließen.

Zahlt ein Studierender nach erfolgter Mahnung unter Nachfristsetzung und Androhung des Terminverlusts nicht innerhalb von acht Wochen tritt Terminverlust ein. ELC ist in diesem Fall berechtigt, den gesamten ausständigen Betrag gerichtlich geltend zu machen.

 

6 Rücktritt

Gemäß § 3 Abs. 1 KSchG beträgt die Rücktrittsfrist für Fernabsatzverträge 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann daher der Studierende ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten vom Weiterbildungsvertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Freischaltung (Zusendung der Logindaten für die Lernplattform) zu laufen. Die Studierenden können den Rücktritt bereits ab ihrer eigenen Vertragserklärung (Bestellung bzw. Anmeldung) aussprechen; sie müssen nicht darauf warten, dass ELC diese Bestellung annimmt.

Der Rücktritt kann von den Studierenden unter Verwendung des Widerrufsformulars (hier abrufbar) oder mittels entsprechender eindeutiger Erklärung in anderer Form (z.B. Mail oder Einschreiben) erklärt werden. Die Rücktrittsabsicht muss aus der Erklärung des Studierenden eindeutig hervorgehen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts genügt die Absendung innerhalb der Rücktrittsfrist. Tritt der Studierende zurück, hat ELC dem Studierenden grundsätzlich alle von diesen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung zu erstatten. Wurde mit der Dienstleistung während der Rücktrittsfrist begonnen, und ist sie im Rücktrittszeitpunkt noch nicht vollständig erbracht, ist der Rücktritt zwar zulässig, der Teilnehmer ist aber zur anteiligen Kostentragung verpflichtet, bzw. bekommt sein Geld nur anteilig zurück.

Nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist ist die gesamte Lehrgangsgebühr fällig.

Die Ausnahme vom Rücktrittsrecht bei digitalen Inhalten (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG) gilt nicht im Sinne des Dienstes an unseren Kunden.

 

7 Aufenthalts- und Reisekosten

Etwaige Aufenthalts- und Reisekosten für die Teilnahme an Prüfungen und Lehrveranstaltungen sind vom Studierenden selbst zu tragen.

 

8 Nichterfüllung der Anforderungen des Weiterbildungslehrgangs

Wer nach Absolvierung aller von der Lehrgangs- oder Prüfungsordnung vorgesehenen Antritte zu einer Prüfung diese gemäß den Kriterien der Lehrgangs- und Prüfungsordnung nicht positiv abgelegt hat, kann den Weiterbildungslehrgang nicht positiv abschließen und wird umgehend gesperrt und exmatrikuliert.

In diesem Fall hat der Studierende keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner Lehrgangsgebühr bzw. Teile davon. Der Studierende hat dennoch die gesamten Lehrgangskosten zu begleichen.

Kann binnen der maximal zur Verfügung gestellten Studienzeit das Weiterbildungsprogramm nicht positiv abgeschlossen werden, wird der Studierende von diesem ausgeschlossen. Auch hier hat der Studierende die gesamte Gebühr zu begleichen.

 

9 Urheberrechtlicher Schutz

Der Studierende nimmt zur Kenntnis, dass die Inhalte auf der Lernplattform und sonstigen zur Verfügung gestellten Datenträgern urheberrechtlichen Schutz genießen. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung dieser Inhalte ist dem Studierenden ausdrücklich untersagt.

 

10 Datenschutz

Durch die Anmeldung erklärt sich der Studierende mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung bis auf Widerruf einverstanden.

 

11 Nebenabreden

Ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform.

 

12 Gerichtszuständigkeit und anzuwendendes Recht

a) Gerichtszuständigkeit:

Alle Rechtsstreitigkeiten aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis unterliegen der internationalen Zuständigkeit der österreichischen Gerichtsbarkeit. Örtlich zuständig ist jenes Gericht, in dessen Gerichtssprengel sich der Sitz der ELC zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befindet.

b) Anzuwendendes Recht

Für das zugrundeliegende Vertragsverhältnis gilt das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Bei Studierenden, die Verbraucher sind, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des materiellen Rechts jenes Staates, in dem der/die Verbraucher/in seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.

 

13 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und salvatorische Klausel

Diese AGB gelten für Studierende, die sich ab dem 03. Mai 2023 angemeldet haben.

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

 

Mag. PhDr. Klaus Volcic

Geschäftsführer der ELC E-Learning-Consulting GmbH

Unser Team ist für Sie da

Bei Fragen zu unseren AGBs schreiben Sie uns am besten eine E-Mail an office@e-learning-consulting.com.

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