Außerplanmäßige Abschreibung
Außerplanmäßige Abschreibungen kennzeichnen einen nicht planmäßigen, d.h. einen bei Aktivierung nicht abzusehenden Wertverlust des Vermögensgegenstandes.
Außerplanmäßige Abschreibungen kennzeichnen einen nicht planmäßigen, d.h. einen bei Aktivierung nicht abzusehenden Wertverlust des Vermögensgegenstandes.