MBA Fernstudium steuerlich absetzen
Leitfaden für Österreich und Deutschland
Welche Kosten sind in Österreich absetzbar?
Zu den absetzbaren Kosten gehören:
- Studiengebühren: Alle Gebühren, die direkt mit Ihrem MBA zusammenhängen.
- Arbeitsmittel: Dazu zählen Laptops, Tablets, Software oder Fachliteratur, die für das Studium erforderlich sind.
Steuerlich relevante Nachweise für Ihre Steuererklärung
Um die Kosten erfolgreich abzusetzen, benötigen Sie Nachweise wie Rechnungen, Zahlungsbestätigungen oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass das Studium beruflich notwendig ist. Eine sorgfältige Dokumentation der Ausgaben ist entscheidend, um steuerliche Vorteile zu sichern.

Wann müssen die Kosten eingereicht werden?
Die Kosten für Ihr MBA Fernstudium müssen in dem Jahr in der Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung geltend gemacht werden, in dem sie tatsächlich angefallen sind. Das bedeutet: Rechnungen und Zahlungen aus einem bestimmten Kalenderjahr werden ausschließlich in der Steuererklärung dieses Jahres berücksichtigt. Achten Sie darauf, alle Belege rechtzeitig einzureichen und die Fristen zur Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung (in der Regel bis Ende Juni des Folgejahres) einzuhalten.
Wie viel Geld können Sie bei der Steuererklärung zurückbekommen?
Je nach Höhe der Aufwendungen und Ihrem Steuersatz, der zwischen 0 % und 55 % liegt, können Sie einen erheblichen Teil Ihrer Kosten zurückerhalten. Weitere Infos zu den aktuellen Steuertarifen finden Sie hier.
Ein Beispiel: Wenn Ihre Weiterbildungskosten 8.900 Euro betragen und Ihr persönlicher Steuersatz bei 42 % liegt, erhalten Sie bis zu 3.738 Euro zurück. Mit höheren Kosten und Steuersätzen steigt der Betrag entsprechend.
Jährliches steuerpflichtiges Einkommen in Euro | Maximale Rückerstattung |
13.308 € und darunter | 0 % der Weiterbildungskosten |
über 13.308 € bis 21.617 € | 20 % der Weiterbildungskosten |
über 21.617 € bis 35.836 € | 30 % der Weiterbildungskosten |
über 35.836 € bis 69.166 € | 40 % der Weiterbildungskosten |
über 69.166 € bis 103.072 € | 48 % der Weiterbildungskosten |
über 103.072 € bis 1.000.000 € | 50 % der Weiterbildungskosten |
über 1.000.000 € | 55 % der Weiterbildungskosten |
Erstausbildung vs. Zweitausbildung: Was gilt in Deutschland?
Die steuerliche Behandlung Ihrer Weiterbildungskosten hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine Erstausbildung oder eine Weiterbildung nach einer ersten Berufsausbildung handelt:
- Erstausbildung: Hier können Sie Ihre Ausgaben als Sonderausgaben geltend machen. Die maximale Absetzbarkeit beträgt 6.000 Euro pro Jahr.
- Weiterbildung nach einer Erstausbildung: Diese Kosten gelten als Werbungskosten und sind unbegrenzt absetzbar. Besonders attraktiv ist dabei der Verlustvortrag, der die steuerliche Entlastung auf zukünftige Jahre überträgt, wenn Ihre Einkünfte aktuell zu niedrig sind.
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Weiterbildung direkt mit Ihrem Beruf in Verbindung steht, um die optimale steuerliche Kategorie zu nutzen.
Werbungskosten oder Sonderausgaben: Was trifft auf Sie zu?
Die Unterscheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben ist entscheidend für Ihre Steuerersparnis:
- Werbungskosten: Sie gelten für Weiterbildungen nach der ersten Berufsausbildung. Der Vorteil: Die Kosten sind unbegrenzt absetzbar, und Sie können einen Verlustvortrag nutzen.
- Sonderausgaben: Diese gelten für Erstausbildungen und sind auf 6.000 Euro jährlich begrenzt. Ein Verlustvortrag ist hierbei nicht möglich.
Wenn Sie nicht sicher sind, in welche Kategorie Ihre Weiterbildung fällt, kann ein Steuerberater Ihnen helfen, die bestmögliche Steuerstrategie zu entwickeln.

Wie viel Geld können Sie bei der Steuererklärung zurückbekommen?
Die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Weiterbildungskosten kann Ihre finanzielle Belastung erheblich reduzieren:
- Bei einem Einkommen von 50.000 Euro sparen Sie durch den Werbungskostenabzug bis zu 42 % Ihrer Studienkosten, abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz.
- Für Geringverdiener oder Studierende ohne Einkommen lohnt sich der Verlustvortrag, der in zukünftigen Jahren für eine Steuerminderung sorgt.
Um die maximale Rückerstattung zu erreichen, sollten Sie:
- Alle relevanten Belege sammeln: Studiengebühren, Rechnungen für Fachliteratur, Pendelkosten, usw.
- Eine Steuererklärung einreichen: Selbst wenn Sie nicht verpflichtet sind, kann eine freiwillige Abgabe sinnvoll sein.
- Die Fristen beachten: Sie haben bis zu vier Jahre Zeit, Ihre Steuererklärung rückwirkend einzureichen.
Ein Beispiel: Bei Weiterbildungskosten in Höhe von 8.900 Euro und einem Steuersatz von 42 % können Sie in Deutschland 3.738 Euro über Ihre Steuererklärung zurückholen, sofern die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sollten die Aufwendungen als Sonderausgaben eingestuft werden (z. B. bei einer Erstausbildung), ist die maximale Rückerstattung auf 2.520 Euro (42 % von 6.000 Euro) begrenzt.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten kann je nach individueller Situation und steuerrechtlichen Änderungen variieren. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Bitte konsultieren Sie einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin, um Ihre persönliche Situation und die geltenden steuerlichen Regelungen detailliert zu prüfen.
Sie haben Fragen zur Steuerlichen Absetzbarkeit oder dem MBA Fernstudium? Das Team der Studienberatung unterstützt Sie gerne:
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