Bis 20.12. für MBA anmelden und 1.500 € sparen.

Fernlehrgang starten und Steuern sparen

Holen Sie sich einen Teil der Studiengebühren vom Finanzamt zurück

Steuern sparen: Die Ausbildungskosten für Ihren Fernlehrgang sind steuerlich absetzbar

Die Studiengebühren und die mit dem Lehrgang verbundenen Kosten können steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Dadurch kann die finanzielle Belastung eines MBA-Studiums, Diplomlehrgangs, Universitätszertifikats oder Hochschulzertifikats erheblich gemindert werden. Je nachdem wie hoch die eigenen Einkünfte und der damit verbundene persönliche Steuersatz ist, beteiligt sich der Staat durch die Steuerreduzierung indirekt mit bis zu 55 Prozent an den Kosten.

Für Sie bedeutet das:

Bewerben Sie sich im laufenden Kalenderjahr, können Sie sich bereits im 1. Quartal des Folgejahres bis zu 55 Prozent Ihrer Fortbildungskosten vom Finanzamt zurückholen.

 

Maßgeblich für die steuerliche Abschreibung ist das Datum der Überweisung der Lehrgangs- oder Studiengebühren. Starten Sie beispielsweise im Dezember Ihr MBA Fernstudium und überweisen Sie die gesamten Fortbildungskosten gleich zu Beginn des Studiums, dann können Sie die gesamten Gebühren von der Steuer absetzen. In diesem Fall werden Ihnen bis zu 55 % der Weiterbildungskosten im Rahmen des Steuerausgleichs vom Finanzamt rückerstattet.

Wie auch Sie Ihre Kosten für den MBA von der Einkommensteuer absetzen können, erfahren Sie unter dem folgenden Link:

Mann verwendet Lernplattform am Laptop

Frau E. verdient in Österreich 40.000€ brutto im Jahr. Sie entscheidet sich für ein MBA Fernstudium ohne Präsenz bei der E-Learning Group und nimmt die Aktion von 1.000€ Rabatt in Anspruch, wodurch sich ihre Studiengebühren auf 7.900€ reduzieren. Anfang des kommenden Jahres macht Frau E. ihre Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) und gibt hier ihre Weiterbildungskosten für den MBA an, die im vergangenen Jahr angefallen sind. Für Frau E. gilt (bedingt durch ihr Bruttoeinkommen) der Grenzsteuersatz von 42% – daher bekommt Sie 42% der Weiterbildungskosten von 7.900€ zurück. Ihre tatsächlichen Kosten für das Studium verringern sich dadurch um € 3.318,-, das MBA Fernstudium hat für sie also nur noch € 4.582,- gekostet.

Steuererklärung Tabelle

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Herr L. verdient in Deutschland € 62.000,- brutto im Jahr. Er entscheidet sich für ein MBA Fernstudium ohne Präsenz bei der E-Learning Group und nimmt die Aktion von € 1.000,- Rabatt in Anspruch, wodurch sich seine Studiengebühren auf € 7.900,- reduzieren. Anfang des kommenden Jahres macht Herr L. seine Steuererklärung und beachtet dabei, dass die anfallenden Kosten als Werbungskosten angegeben werden (Ein MBA Fernstudium gilt als Zweitausbildung und die Kosten werden demnach als Werbungskosten eingestuft). Für Herrn L. gilt (bedingt durch sein Bruttoeinkommen) der Grenzsteuersatz von 42% – daher bekommt er 42% der Weiterbildungskosten von € 7.900,- zurück. Seine tatsächlichen Kosten für das Studium verringern sich dadurch um € 3.318,-, das MBA Fernstudium hat ihn also nur noch € 4.582,- gekostet.

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Für beide Beispiele gilt, dass die Weiterbildungskosten nur jeweils für jenes Jahr absetzbar sind, in dem sie angefallen sind. Werden die Lehrgangsgebühren beispielsweise direkt bei Studienstart auf einmal bezahlt, so können die Studiengebühren im Zuge des Steuerausgleichs auch zur Gänze steuerlich abgesetzt werden. Werden die Gebühren für das MBA Fernstudium jedoch monatlich bezahlt, so können lediglich die aliquot auf das jeweilige Jahr bezogenen Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Die Studiengebühren und die mit dem Lehrgang verbundenen Kosten können steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Dadurch kann die finanzielle Belastung eines MBA-Studiums, Diplomlehrgangs oder Universitätszertifikats erheblich gemindert werden. Je nachdem wie hoch die eigenen Einkünfte und der damit verbundene persönliche Steuersatz ist, beteiligt sich der Staat durch die Steuerreduzierung indirekt mit bis zu 55 Prozent an den Kosten.

Für Sie bedeutet das:

Bewerben Sie sich im laufenden Kalenderjahr, können Sie sich bereits im 1. Quartal des Folgejahres bis zu 55 Prozent Ihrer Fortbildungskosten vom Finanzamt zurückholen.

 

Maßgeblich für die steuerliche Abschreibung ist das Datum der Überweisung der Lehrgangs- oder Studiengebühren. Starten Sie beispielsweise im Dezember Ihr MBA Fernstudium und überweisen Sie die gesamten Fortbildungskosten gleich zu Beginn des Studiums, dann können Sie die gesamten Gebühren von der Steuer absetzen. In diesem Fall werden Ihnen bis zu 55 % der Weiterbildungskosten im Rahmen des Steuerausgleichs vom Finanzamt rückerstattet.

Wie auch Sie Ihre Kosten für den MBA von der Einkommensteuer absetzen können, erfahren Sie unter dem folgenden Link:

Mann verwendet Lernplattform am Laptop

Frau E. verdient in Österreich 40.000€ brutto im Jahr. Sie entscheidet sich für ein MBA Fernstudium ohne Präsenz bei der E-Learning Group und nimmt die Aktion von 1.000€ Rabatt in Anspruch, wodurch sich ihre Studiengebühren auf 7.900€ reduzieren. Anfang des kommenden Jahres macht Frau E. ihre Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) und gibt hier ihre Weiterbildungskosten für den MBA an, die im vergangenen Jahr angefallen sind. Für Frau E. gilt (bedingt durch ihr Bruttoeinkommen) der Grenzsteuersatz von 42% – daher bekommt Sie 42% der Weiterbildungskosten von 7.900€ zurück. Ihre tatsächlichen Kosten für das Studium verringern sich dadurch um € 3.318,-, das MBA Fernstudium hat für sie also nur noch € 4.582,- gekostet.

Steuererklärung Tabelle

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Herr L. verdient in Deutschland € 62.000,- brutto im Jahr. Er entscheidet sich für ein MBA Fernstudium ohne Präsenz bei der E-Learning Group und nimmt die Aktion von € 1.000,- Rabatt in Anspruch, wodurch sich seine Studiengebühren auf € 7.900,- reduzieren. Anfang des kommenden Jahres macht Herr L. seine Steuererklärung und beachtet dabei, dass in Deutschland pro Jahr nur maximal € 6.000.- an Weiterbildungskosten absetzbar sind.  Je nach aliquot angefallenen Kosten für das MBA Fernstudium innerhalb eines Jahres gibt Herr L. also bei seiner Steuererklärung seine Weiterbildungskosten (mit Höchstgrenze € 6.000.- jährlich) an.  Für Herrn L. gilt (bedingt durch sein Bruttoeinkommen) der Grenzsteuersatz von 42% – daher bekommt er 42% der Weiterbildungskosten von € 7.900,- zurück. Seine tatsächlichen Kosten für das Studium verringern sich dadurch um € 4.318,-, das MBA Fernstudium hat ihn also nur noch € 4.582,- gekostet.

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Für beide Beispiele gilt, dass die Weiterbildungskosten nur jeweils für jenes Jahr absetzbar sind, in dem sie angefallen sind. Werden die Lehrgangsgebühren beispielsweise direkt bei Studienstart auf einmal bezahlt, so können die Studiengebühren im Zuge des Steuerausgleichs auch zur Gänze steuerlich abgesetzt werden. Werden die Gebühren für das MBA Fernstudium jedoch monatlich bezahlt, so können lediglich die aliquot auf das jeweilige Jahr bezogenen Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

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