Anschaffungskosten
Werden Vermögensgegenstände gekauft, spricht man von Anschaffungskosten. Zu den Anschaffungskosten zählen alle notwendigen Aufwendungen, um einen Gegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Sie müssen dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.