Gewinnrücklagen
Gewinnrücklagen sind Eigenkapital, das dem Unternehmen durch Nicht-Ausschüttung von Gewinnen = Thesaurierung zugeführt wird. Sie werden aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres oder dem Gewinnvortrag aus Vorperioden gebildet.
Gewinnrücklagen sind Eigenkapital, das dem Unternehmen durch Nicht-Ausschüttung von Gewinnen = Thesaurierung zugeführt wird. Sie werden aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres oder dem Gewinnvortrag aus Vorperioden gebildet.