Zuschreibung
Eine Zuschreibung ist eine Rückgängigmachung einer außerplanmäßigen Abschreibung beim Anlagevermögen bzw. einer Abschreibung beim Umlaufvermögen, wenn der Grund für die Wertminderung weggefallen ist. Dieser Vorgang wird als Wertaufholung bezeichnet und ist gesetzlich verpflichtend durchzuführen.