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Mergers and Acquisitions

Der Begriff Mergers and Acquisitions (kurz M&A) bezeichnet die Fusion oder den Kauf von Unternehmen sowie den Kauf von Unternehmensanteilen.

Alle rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgänge, welche mit dem Übertragen sowie dem Belasten von Eigentumsrechten an Unternehmen zusammenhängen, wie u.a. Unternehmensumstrukturierungen, Konzernbildungen und Umwandlung sowie Verschmelzung von Unternehmen, fallen in den Definitionsbereich M&A.

Die Akquisition von den Eigentumsrechten kann dabei in unterschiedlichen Formen auftreten, wie z.B. als:

  • Share Deal – Kauf von Stimmrechtsanteilen
  • Asset Deal – Erwerb vorhandener Aktiva oder ausgewählter Unternehmensteile (Cherry picking)
  • Stock swap – Austausch für Aktien des Käufers oder anderer Wertpapiere

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